Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen
Plasmet Czechowicz Sp.j.
Version 3 vom 18.02.2022

 

  1. AKZEPTANZ – der Lieferant hat sich mit dem Inhalt vorliegenden Einkaufsbedingungen vertraut gemacht und beachtet diesen Inhalt. Akzeptanz des Auftrages gilt als Anerkennung vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB).
    Vorliegende AEB sind mit dem Auftrag integriert.
  2. 2.BESTELLUNGEN – sollen schriftlich oder elektronisch erfolgen. Bestätigung aufgegebenes Auftrages ist erforderlich. Falls es keine Bestätigung binnen einer Frist von 7 Tagen gesendet wird, wird man der Auftrag zur Realisierung annehmen, ohne Vorbehalt und Akzeptanz der AEB.
  3. TERMIN UND LIEFERUNG – alle Lieferungen werden gemäß dem aufgegebenen Auftrag oder Lieferplan in Bezug auf Mengen und Lieferfristen erfolgen. In Abhängigkeit von Lieferbedingungen, betrachtet man der Vertrag als durchgeführt nur mit dem Moment der Lieferung von der mangelfreien Ware an Plasmet Lager oder nach dem Warenabholung aus dem Lager des Verkäufers.
  4. VEPPACKUNGEN Man soll die bestellte Ware in vor Schäden schützenden Verpackungen gemäß der Wareneigenschaften verpacken.
    Der Verkäufer ist verpflichtet die fakturierten Sammelverpackung zurückzukaufen.
  5. QUALITÄT UND KONTROLLEDer Lieferant verpflichtet sich, alle Anforderungen und Qualitätsstandards gemäß dem Auftrag zu erfüllen. Der Lieferant fügt zu jeder Lieferung die Materialbescheinigung oder das Qualitätszertifikat bei, die Übereinstimmung der gelieferten Waren oder Leistung mit entsprechenden Normen und technischen Bedingungen gemäß dem Auftrag bestätigen.Falls nötig, behält sich Plasmet das Recht vor, qualitative Abholung der bestellten Waren in Geschäftssitz der Lieferanten durchzuführen .
    Plasmet behält sich das Recht vor, ein Audit bei der Lieferanten durchzuführen um die Bewertung ihre qualitative Fähigkeit vorzunehmen.
  6. QUALITÄTSMÄNGELNDer Lieferant garantiert, dass die Ware oder Dienstleistung mangelfrei ist und allen von Plasmet vorgelegten Spezifikationen entspricht.
    Der Auftraggeber wird den Lieferanten unverzüglich über Qualitätsmängel informieren.
    Der Lieferant ist verpflichtet erhobene Beanstandung innerhalb 24 Stunden zu analysieren und zu beantworten, als auch 8D-Report für erste drei Stufe zu schicken. Darüber hinaus ist Lieferant dazu verpflichtet, innerhalb 10 Tage nach der Beanstandungsmeldung Plasmet betreffs der Ursache der Beanstandung zu informieren und den Plan von Korrektur – und Vorbeugungsmaßnahmen bereitzustellen.
    Der Auftraggeber ist berechtigt zur Rückgabe der ganzen Charge von Waren oder Dienstleistung, die mangelhaft ist.
    Der Lieferant ist unverzüglich verpflichtet zur Austausch von mangelhaften Waren oder Dienstleistungen für mangelfreie Waren und falls nötig zur Lieferung neue Charge von Waren auf eigene Kosten.
    Falls nötig, ist der Lieferant weiterhin verpflichtet, auf eigene Kosten die fehlerhafte Ware oder Dienstleistungen aussortieren. Wenn der Lieferant einen von Plasmet festgelegte Termin nicht einhalten wird, wird Plasmet selbst die fehlerhaften Waren auf Kost der Lieferanten, nach dem aktuellen, in Plasmet geltenden Vergütungssatz, aussortieren.
  7. KOMPATIBILITÄT – Der Lieferant bestätigt Übereinstimmung der Waren und der Dienstleistungen mit geltendem Recht und Vorschriften in Bezug auf Qualität, Umweltschutz, Arbeitsschutzmanagment im Land der Lieferanten, des Empfängers und des Benutzers (sofern es definiert wurde)
  8. GEHEIMHALTUNG VON VERTRAULICHER INFORMATIONEN – die Parteien sind verpflichtet zur Geheimhaltung der Angaben, die sich aus dem Geschäftsgang ergeben und werden Dritten diese nicht ohne schriftliche Zustimmung der Partei zugängig machen.
  9. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN – Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Aufträge, deren Gegenstand ein Dienstleistungs- und Wareneinkauf ist.
  10. DIE PRINZIPIEN DER NACHHALTIGKEIT, von denen sich Fa. PLASMET leiten läßt wie auch die Erwartungen gegenüber Lieferanten, wurden im Ethischen Kodex unter Web-Adresse http://plasmet.com.pl/firma/kodeks-etyczny/ dargestellt.
  11. Sofern nicht anders vereinbart, gelten AEB in aktueller Version, die sich auf unten genannte Webseite befindet:http://www.plasmet.com.pl.
  12. Sofern von den Parteien nicht anders vereinbart, gilt für die strittige Fragen, die durch AEB nicht geregelt werden, polnisches Recht, darunter Zivilprozessordnung in Schiedsgericht bei Industrie- und Handelskammer in Słupsk, Sienkiewiczastraße 19.
  13. Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) wurden in polnischer, englischer und deutscher Sprache ausgefertigt. Falls es Diskrepanz zwischen Versionen gibt, wird polnische Version als übergeordnet anerkannt. Englische und deutsche Versionen dienen nur zum Übersetzungszweck.
  14. Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) treten am 18.02.2022 in Kraft.